DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
1. Leistungsgegenstand 1.1 Michael Weiss verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. 1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. 2. Training 2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. 2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Der Klient stellt für das Indoor Training (zu Hause, am Arbeitsplatz) mindestens 5 qm Bodenfläche zur Verfügung und trägt die Kosten der Abnutzung. Die 5 Einheiten Ernährungstraining dauern jeweils 25 Minuten. 2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Befund durch Michael Weiss möglich. 4. Haftung 4.1 Michael Weiss schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. 4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. 4.3 Michael Weiss haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Michael Weiss, bei der Gothaer Allgemeinen Versicherungs AG, Köln (Betriebs-Haftpflicht-Vers. Nr. 67.117.5126159), um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen. 5. Zahlungsbedingungen 5.1 Der Klient erhält von Michael Weiss eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen. 5.2 Der Rechnungsbetrag kann in Raten aufgeteilt werden. 5.3 Ein Treuerabatt in Höhe von 2% kann erwirkt werden, wenn während der letzten Sitzung oder früher, weitere Sitzungen gebucht werden. So lässt sich mit drei aufeinander folgenden Buchungen, ein Dauernachlass von 6% für aufeinanderfolgende Buchungen erreichen. 5.4 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Michael Weiss behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen. 6 Sonstige Kosten 6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. 6.2 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. |
7. Verhinderung und Ausfall 7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. 7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. 8. Ersatzansprüche 8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Michael Weiss können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen 9. Datenschutz 9.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Michael Weiss Fitness gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. 9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutz-gesetzes. 10. Geheimhaltung 10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Michael Weiss Fitness Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 10.2 Michael Weiss Fitness hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 11. Sonstige Vereinbarungen 11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, SMS oder E-Mail. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 12.3 Als Gerichtsstand wird Mühldorf am Inn vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13. Kundenempfehlung Werden auf Empfehlung eines Klienten von Dritten, Pakete oder einzelne Sitzungen gebucht, kann dem Empfehler kostenfrei eine Trainingssitzung, zusätzlich zu gebuchten Sitzungen als Empfehlungsprämie gewährt werden.
Waldkraiburg, den 02. Januar 2019 |
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